04Apr
2017
2017

BFH: Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt mit Erbanfall der Erbschaftsteuer
Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 07.12.2016 entschieden. Damit entstehe die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilsberechtigten, ohne dass es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankomme (Az.: II R 21/14, BeckRS 2017, 94424).