15Jul
2016
2016

BVerfG will weiteres Vorgehen im Erbschaftsteuer-Normenkontrollverfahren klären
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich nach der Sommerpause Ende September 2016 mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen. Dies hat der Vorsitzende des Senats Ferdinand Kirchhof mit Schreiben vom 12.07.2016 an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat mitgeteilt. Hintergrund ist der Ablauf der Frist für die Neuregelung der vom BVerfG im Jahr 2014 für verfassungswidrig befundenen §§ 13a, 13b und 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.