Anwalts- und Steuerkanzlei Harnack
Wir sind eine steuer- und zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit mehr als 30-jähriger Erfahrung in der Rechtsberatung. Die Anwalts- und Steuerkanzlei HARNACK steht für hohe fachliche Qualität, Kompetenz, Schnelligkeit sowie unternehmerisches Denken und bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Rechtsberatung.
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Thomas Harnack
Herr Rechtsanwalt Thomas Harnack wurde im Jahr 1991 zur Anwaltschaft zugelassen und bereits 1992 vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, zum Fachanwalt für Steuerrecht ernannt.
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Sebastian Harnack
Herr Rechtsanwalt Sebastian Harnack erhielt im Jahr 2017 vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Zulassung zum Rechtsanwalt.
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Unsere Kompetenzen
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Wir vertreten Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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Steuerrechts und des Steuerstrafrechts
Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.
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Erbrecht
Das Lebenswerk zu erhalten, es im Alter nutzen zu können und es ohne Streit auf die nächste Generation steueroptimiert zu übertragen - wir beraten Sie zur Gestaltung individuell abgestimmter Erbverträge und Testamente.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.
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Vertragsrecht
In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.
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Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.