Rechtsanwaltskanzlei Harnack Menü

Unsere Kompetenz zum Thema Steuerrecht

Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.

Egal ob Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide oder gerichtliche Vertretung vor dem Finanzgericht, ist unsere Kanzlei mit seinem Fachanwalt für Steuerrecht der perfekte Partner zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ebenso stehen wir Privatpersonen bei Fragen zur Einkommenssteuer zur Seite und prüfen den Steuerbescheid des Finanzamts, und legen sofern notwendig Rechtsmittel ein. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt, dem Finanzgericht oder auch den (Steuer-) Strafverfolgungsbehörden. Ganz wie es Ihre Situation erfordert.

Wir beraten und unterstützen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen in allen wichtigen Fragen des Steuerrechts.

Gemeinsam finden wir stets eine optimale und individuelle steuerliche Lösung für Ihr Unternehmen.

Unsere anwaltlichen Leistungen rund um den Steuerbescheid

Fertigung von Steuererklärungen folgender Steuererklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Einsprüche gegen den Steuerbescheid
Klageeinreichung und Vertretung bei den Finanzgerichten
Vertretung / Verteidigung im Steuerstrafrecht

Steuerberatung rund um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

  • Gestaltungen zur Optimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen.
  • Gestaltung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen
  • Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Einsprüche gegen Erbschaft- und Schenkungssteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten
  • Steueroptimierte Unternehmensnachfolge
  • Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Herr Rechtsanwalt Thomas Harnack verfügt über langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Steuerrecht.

Ihr Experte zu diesem Thema
Thomas Harnack

Weitere Kompetenzen

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht, Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Wir vertreten Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  • Steuerrechts und des Steuerstrafrechts

    Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.

  • Erbrecht

    Das Lebenswerk zu erhalten, es im Alter nutzen zu können und es ohne Streit auf die nächste Generation steueroptimiert zu übertragen - wir beraten Sie zur Gestaltung individuell abgestimmter Erbverträge und Testamente.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.

  • Vertragsrecht

    In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.

  • Allgemeines Zivilrecht

    Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.