Handels- und Gesellschaftsrecht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gründung / Existenzgründung und Durchführung, hilft Ihnen zudem bei der Erstellung aller erforderlichen Verträge, begleitet Sie im Tagesgeschäft, bei Umstrukturierungen und beantwortet Ihnen Ihre Fragen zur Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Da jedes Unternehmen ständig mit Veränderungen konfrontiert wird, müssen diese Änderungen juristisch bewertet werden und im Rahmen der Beratung berücksichtigt werden.
Wir finden mit Ihnen die für Sie geeignete Gesellschaftsform, passen Ihre Verträge und Satzungen gemäß den aktuellen Regelungen des Gesellschaftsrechts an, damit Sie nicht nur heute erfolgreich sind, sondern es auch morgen bleiben. Wir begleiten Sie bei strukturellen Änderungen Ihres Unternehmens im Rahmen von Umwandlungsvorgängen und stellen Ihnen Gesellschaftsverträge
zur Optimierung Ihres Unternehmens und für den Übergang Ihres Lebenswerks an die nächste Generation vor. Und wir vertreten Sie gerichtlich oder außergerichtlich im Rahmen Ihrer beruflichen Veränderungen. Ganz wie es die Situation erfordert. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Bei Rechtstreitigkeiten zwischen verschiedenen Unternehmen und der damit verbundenen speziellen rechtlichen Materien stehen wir Ihnen vollumfassend mit jahrzehntelanger juristischer Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen bereits außergerichtlich bei der Streitbeilegung.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
- Gründung und laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beratung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge
- Durchführung von Umwandlungen
- Sanierung, Restrukturierung, Beratung von Unternehmen in der Krise
- Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen
- Bundesweite Prozessführung im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht
Gerne arbeiten wir auch mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen um die für Sie und Ihr Unternehmen beste Lösung zu finden.
Weitere Kompetenzen
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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Wir vertreten Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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Steuerrechts und des Steuerstrafrechts
Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.
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Erbrecht
Das Lebenswerk zu erhalten, es im Alter nutzen zu können und es ohne Streit auf die nächste Generation steueroptimiert zu übertragen - wir beraten Sie zur Gestaltung individuell abgestimmter Erbverträge und Testamente.
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Handels- und Gesellschaftsrecht
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.
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Vertragsrecht
In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.
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Allgemeines Zivilrecht
Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.