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Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. auch das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, also beispielsweise das Kauf- sowie Werkvertragsrecht, jedoch auch das Recht der Bürgschaft oder des Darlehens und vieles mehr. So gehört zum allgemeinen Zivilrecht auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung) oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum usw.) Darüber hinaus kann der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen (z. B. Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht).

Wir helfen Ihnen dabei Ihren Rechtsanspruch zum Erfolg zu verhelfen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

 

Eine Auswahl unserer Leistungen:

 

  • Entwurf von Verträgen, ausgerichtet an Ihren Interessen
  • Prüfung von Verträgen im Hinblick auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken
  • Prüfung spezifischer Rechtsfragen wie z. B. die Möglichkeit der Aufrechnung, der Entwurf einer Abtretungserklärung, die Prüfung von Fragen der Verjährung usw.

 

Ebenfalls ein wichtiges und jederzeit aktuelles Thema aus dem Bereich des Zivilrechts, ist die Beratung und die Entwurfserstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Sofern die Vorsorgevollmachten notariell zu beurkunden sind, bieten wir Ihnen auch den Notarservice, d.h. wir vermitteln Ihnen das Notariat nebst Beurkundungstermin.

Auf Wunsch begleiten wir Sie gerne zum Notariat.

Ihr Experte zu diesem Thema
Sebastian Harnack

Weitere Kompetenzen

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht, Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Wir vertreten Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  • Steuerrechts und des Steuerstrafrechts

    Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.

  • Erbrecht

    Das Lebenswerk zu erhalten, es im Alter nutzen zu können und es ohne Streit auf die nächste Generation steueroptimiert zu übertragen - wir beraten Sie zur Gestaltung individuell abgestimmter Erbverträge und Testamente.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.

  • Vertragsrecht

    In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.

  • Allgemeines Zivilrecht

    Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.