Rechtsanwaltskanzlei Harnack Menü

In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.

Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag, Werkvertrag oder ein neu gestalteter Vertragstypus – wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im Vertragsrecht an. Denn die Grundstruktur des Vertragsrechts ist im Kern aller Vertragstypen immer gleich. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung sind wir darüber hinaus mit den Details der einzelnen Vertragstypen vertraut, weshalb Sie bei jeder Vertragsstreitigkeit von uns stets eine zielführende, auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Rechtsberatung erwarten können.

Unsere Leistungen:

  • vor Vertragsschluss: Vertragsentwurf nach Ihren Wünschen oder Prüfung eines Ihnen zur Annahme vorgelegten Vertrags
  • AGB-Prüfung (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • bei Mängeln oder Gewährleistungsfällen: Beratung, Durchsetzung Ihrer Rechte oder Abwehr
  • bei Vertragsverletzung: Beratung, Durchsetzung von Schadensersatz oder Abwehr
  • Vertragsbeendigung: Beratung, Durchsetzung der Vertragsbeendigung oder Abwehr
  • Beratung und Vertretung im Vertragsrecht mit Auslandsbezug

Warum sollten Sie uns beauftragen? – Vor Vertragsschluss und bei Vertragsstreitigkeiten

Bevor Sie einen Vertrag selbst aufsetzen, sollten Sie umfassend über die Tragweite und die gesetzlichen Vorschriften, die für das beabsichtigte Geschäft einschlägig sind, im Bilde sein! Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich rechtlich umfassend beraten lassen und den Vertragsentwurf u.U. besser Ihrem rechtskundigen Berater überlassen.

Das Gleiche gilt, wenn Ihnen ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Oft ist Ihr Vertragspartner ein „Profi“, der in seinem Geschäftsbereich laufend Verträge abschließt. Dann können Sie davon ausgehen, dass der Ihnen vorgelegte Text vorrangig seine Interessenlage berücksichtigt – diese kann aber zu Ihrem Interesse gegenläufig sein!  Auch dann heißt es: Vertragsinhalt genau prüfen und ggf. nachverhandeln!

Denn es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“.

Das heißt: einmal geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

Oder mit anderen Worten: Unterschrift ist Unterschrift. Vorher kann über den Vertragsinhalt noch verhandelt werden, nachher sind Sie aber an den Vertrag gebunden.

Auch der beste Vertrag kann freilich nicht ausschließen, dass es nachher doch zum Streit kommt. Er gibt Ihnen aber für die Auseinandersetzung mit der Gegenseite eine gute Ausgangsposition.

Sie können es nicht verhindern, dass sich Ihr Vertragspartner nicht an seine Vertragspflichten hält. Dann müssen Sie bei ihm Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche durchsetzen oder sich gegen vertragswidrige Handlungen Ihres Vertragspartners zur Wehr setzen. Mit anwaltlicher Unterstützung kommen Sie schneller ans Ziel.

 

Ihr Experte zu diesem Thema
Sebastian Harnack

Weitere Kompetenzen

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht, Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Wir vertreten Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  • Steuerrechts und des Steuerstrafrechts

    Das Steuerrecht ist umfasst eine Reihe von Regeln und Gesetzen, die steuern, wie Steuern berechnet, erhoben und durchgesetzt werden, wer für die Zahlung der Steuern verantwortlich ist und welche Einkommensarten steuerpflichtig sind.

  • Erbrecht

    Das Lebenswerk zu erhalten, es im Alter nutzen zu können und es ohne Streit auf die nächste Generation steueroptimiert zu übertragen - wir beraten Sie zur Gestaltung individuell abgestimmter Erbverträge und Testamente.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und Unterstützung bei der Wahl der Gesellschaftsform benötigen, sind die Rechtsanwälte der Kanzlei HARNACK die richtigen Ansprechpartner für Sie.

  • Vertragsrecht

    In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.

  • Allgemeines Zivilrecht

    Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Man spricht von Zivilrecht, weil es die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen, untereinander betrifft.